Gemäß Kirchenvermögensverwaltungsgesetz ist der Kirchenvorstand dazu verpflichtet, verantwortungsvoll das Vermögen der Kirchengemeinde zu verwalten und einzusetzen. Der Kirchenvorstand hat daher in seiner außerordentlichen Sitzung vom 28. Januar 2012 nach umfasender und eingehender Beratung mit qualifizierter Mehrheit entschieden, dem von den Investoren angebotenen Erbpachtzins in Höhe von 1,- € pro Quadratmeter nicht zu akzeptieren. Das Gremium wird zusammen mit der Geschäftsleitung des Marienhospitals und dem Aufsichtsrat der Niels-Stensen-Kliniken weiter mit Entschiedenheit und Nachdruck die Realisierung der geplanten Bau- und Erweiterungsvorhaben für das Soziale Zentrum verfolgen.
Der Kirchenvorstand St. Nikolaus Ankum
